Pensionsvorsorge

Die Pensionsvorsorge ist ähnlich der „normalen“ Rentenvorsorge und in ihrem Grundprinzip der sogar gleich. Im Gegensatz zur Rente trägt die Pensionsvorsorge jedoch nur für die Altersvorsorge von Beamten, Soldaten und Richter wie auch von Kirchenbeamten bei – Angestellte und Arbeiter hingegen bekommen die Rente. Wie bei der Rente richtet sich allerdings auch die Pensionsvorsorge nach den Arbeitsjahren: je länger man in Arbeit ist, desto höher fällt die spätere Pension aus. Hierbei allerdings gibt es – zumindest in Deutschland – eine Höchstgrenze und die beträgt derzeit 40 Arbeitsjahre. Länger arbeiten ist zwar erlaubt, höher wird die Pension dann allerdings nicht mehr…


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