Privathaftpflicht

Eine Privathaftpflicht klingt zwar nach (gesetzlicher) Pflicht, ist aber auf rein freiwilliger Basis. Einzige Ausnahme bildet die Kfz-Versicherung, bei welcher die Haftpflicht eben tatsächlich Pflicht ist. Ansonsten ist eine Privathaftpflicht jedoch eher für Schäden, die der Versicherungsnehmer quasi in seiner Freizeit begeht – unabsichtlich natürlich! Ein gutes Beispiel, wenn die Privathaftpflicht greifen und den Schaden finanziell decken würde, wäre etwa, wenn man in einem Geschäft etwas unabsichtlich zerstört. Zum Beispiel in einem Glaswarengeschäft eine mehr oder minder teure Vase. In diesem Fall – und einer entsprechenden Versicherung – bräuchte man für den Schaden nicht selbst aufkommen, sondern eben die Privathaftpflicht…


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